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   BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10   

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https://dejure.org/2010,17037
BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10 (https://dejure.org/2010,17037)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2010 - VIII ZA 14/10 (https://dejure.org/2010,17037)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2010 - VIII ZA 14/10 (https://dejure.org/2010,17037)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 5 ZPO, § 162 Abs 1 ZPO, § 418 ZPO
    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 5 ZPO, § 162 Abs 1 ZPO, § 418 ZPO
    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie Eignung eines gerichtlichen Protokolls zum urkundlichen Beweis

  • rewis.io

    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • ra.de
  • rewis.io

    Urkundenprozess des Wohnraumvermieters auf Zahlung rückständigen Mietzins: Prozesskostenhilfe für den Mieter bei Einwendung von Mietminderungsansprüchen gestützt auf ein gerichtliches Protokoll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie Eignung eines gerichtlichen Protokolls zum urkundlichen Beweis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10
    Das von der Beklagten vorgelegte gerichtliche Protokoll ist schon deswegen zum urkundlichen Beweis der behaupteten Mängel ungeeignet, weil ihm in Ermangelung der nach § 160 Abs. 3 Nr. 5, § 162 Abs. 1 ZPO erforderlichen Genehmigung die Beweiskraft als öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) fehlt (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83, NJW 1984, 1465 unter II 1 c bb; vom 4. Juli 2007 - XII ZB 14/07, NJW-RR 2007, 1451 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 162 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 162 Rn. 6).
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - VIII ZA 14/10
    Das von der Beklagten vorgelegte gerichtliche Protokoll ist schon deswegen zum urkundlichen Beweis der behaupteten Mängel ungeeignet, weil ihm in Ermangelung der nach § 160 Abs. 3 Nr. 5, § 162 Abs. 1 ZPO erforderlichen Genehmigung die Beweiskraft als öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) fehlt (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83, NJW 1984, 1465 unter II 1 c bb; vom 4. Juli 2007 - XII ZB 14/07, NJW-RR 2007, 1451 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 162 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 162 Rn. 6).
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